Bildtafel der Schifffahrtszeichen auf dem Bodensee

Diese Bildtafel der Schifffahrtszeichen auf dem Bodensee beinhaltet die Schifffahrtszeichen, wie sie in der Anlage B der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (Stand Februar 2017) aufgelistet werden. Die Schifffahrtszeichen auf dem Bodensee sind in den drei Anrainerstaaten Deutschland, Österreich und der Schweiz gültig.

Bodensee

Verbotszeichen

  • A.1a Verbot der Durchfahrt oder gesperrte Wasserflächen für Fahrzeuge aller Art
    A.1a Verbot der Durchfahrt oder gesperrte Wasserflächen für Fahrzeuge aller Art
  • A.1b Verbot der Durchfahrt oder gesperrte Wasserflächen für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
    A.1b Verbot der Durchfahrt oder gesperrte Wasserflächen für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
  • A.2 Überholverbot
    A.2 Überholverbot
  • A.3 Verbot des Begegnens und Überholverbot
    A.3 Verbot des Begegnens und Überholverbot
  • A.4 Liegeverbot
    A.4 Liegeverbot
  • A.5 Ankerverbot
    A.5 Ankerverbot
  • A.6 Festmacheverbot
    A.6 Festmacheverbot
  • A.7 Wendeverbot
    A.7 Wendeverbot
  • A.8 Verbot, schädlichen Wellenschlag oder Sog zu erzeugen
    A.8 Verbot, schädlichen Wellenschlag oder Sog zu erzeugen
  • A.9 Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren
    A.9 Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren
  • A.10 Verbot des Wasserskifahrens
    A.10 Verbot des Wasserskifahrens
  • A.11 Verbot des Segelsurfbrettfahrens
    A.11 Verbot des Segelsurfbrettfahrens
  • A.12 Verbot des Fahrens mit Segelfahrzeugen
    A.12 Verbot des Fahrens mit Segelfahrzeugen

Gebotszeichen

  • B.1 Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen
    B.1 Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen
  • B.2 Gebot, unter bestimmten Umständen anzuhalten
    B.2 Gebot, unter bestimmten Umständen anzuhalten
  • B.3 Gebot, die in km/h angegebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten
    B.3 Gebot, die in km/h angegebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten
  • B.4 Gebot, ein Schallzeichen zu geben
    B.4 Gebot, ein Schallzeichen zu geben
  • B.5 Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
    B.5 Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
  • „B.2 Gebot, unter bestimmten Umständen anzuhalten“ in Verbindung mit Zoll
    „B.2 Gebot, unter bestimmten Umständen anzuhalten“ in Verbindung mit Zoll

Zeichen für Einschränkungen

  • C.1 Begrenzte Fahrwassertiefe
    C.1 Begrenzte Fahrwassertiefe
  • C.2 Beschränkte Durchfahrtshöhe
    C.2 Beschränkte Durchfahrtshöhe
  • C.3 Beschränkte Durchfahrtsbreite
    C.3 Beschränkte Durchfahrtsbreite
  • C.5 Das Fahrwasser ist eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich Fahrzeuge vom Ufer entfernt halten sollen
    C.5 Das Fahrwasser ist eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich Fahrzeuge vom Ufer entfernt halten sollen

Empfehlende Zeichen

  • D.2 Empfehlung, sich auf der mit „grün“ bezeichneten Fahrwasserseite zu halten
    D.2 Empfehlung, sich auf der mit „grün“ bezeichneten Fahrwasserseite zu halten
  • D.1a Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken für Verkehr in beiden Richtungen
    D.1a Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken für Verkehr in beiden Richtungen
  • D.1b Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken für Verkehr nur in der Richtung in der die Zeichen sichtbar sind
    D.1b Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken für Verkehr nur in der Richtung in der die Zeichen sichtbar sind

Hinweiszeichen

  • E.1 Erlaubnis zum Stillliegen
    E.1 Erlaubnis zum Stillliegen
  • E.2 Erlaubnis zum Ankern
    E.2 Erlaubnis zum Ankern
  • E.4 Erlaubnis zum Wasserskifahren
    E.4 Erlaubnis zum Wasserskifahren
  • E.5 Erlaubnis zum Segelsurfbrettfahren
    E.5 Erlaubnis zum Segelsurfbrettfahren
  • E.6 Kennzeichnung der 2-m-Wasserlinie. Bei 2,5 m am Konstanzer Pegel ist seewärts der markierten Stelle eine Mindestwassertiefe von 2 m. Die Zahl auf der Tafel entspricht der in den verschiedenen Bodensee-Schifffahrtskarten eingetragenen Ordnungsnummer.
    E.6 Kennzeichnung der 2-m-Wasserlinie. Bei 2,5 m am Konstanzer Pegel ist seewärts der markierten Stelle eine Mindestwassertiefe von 2 m. Die Zahl auf der Tafel entspricht der in den verschiedenen Bodensee-Schifffahrtskarten eingetragenen Ordnungsnummer.
  • E.7 Kennzeichen der Untiefen und Schifffahrtshindernisse
    E.7 Kennzeichen der Untiefen und Schifffahrtshindernisse

Siehe auch

Commons: Water transport signs on Lake Constance – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Weblinks