Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland

Diese Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland beinhaltet die Schifffahrtszeichen, wie sie in der Anlage I der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung[1] aufgelistet werden.

Flaggenzeichen

  • A.16 Aufforderung zum Anhalten (Flagge „L“, „Lima“)
    A.16 Aufforderung zum Anhalten
    (Flagge „L“, „Lima“)

Tafelzeichen

Gebots- und Verbotszeichen

  • A.1a Überholverbot für alle Fahrzeuge
    A.1a Überholverbot für alle Fahrzeuge
  • A.1b Überholverbot für Schleppverbände
    A.1b Überholverbot für Schleppverbände
  • A.2 Begegnungsverbot an Engstellen
    A.2 Begegnungsverbot an Engstellen
  • A.3 Geschwindigkeits­beschränkung
    A.3 Geschwindigkeits­beschränkung
  • A.4 Geschwindigkeits­beschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag
    A.4 Geschwindigkeits­beschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag
  • A.5 Geschwindigkeits­beschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
    A.5 Geschwindigkeits­beschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
  • A.6 Einhalten des Fahrabstandes
    A.6 Einhalten des Fahrabstandes
  • A.7 Anhalten vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen
    A.7 Anhalten vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen
  • A.8 Ankerverbot
    A.8 Ankerverbot
  • A.9 Festmacheverbot
    A.9 Festmacheverbot
  • A.10 Liegeverbot
    A.10 Liegeverbot
  • A.11 Einhalten einer Fahrtrichtung
    A.11 Einhalten einer Fahrtrichtung
  • A.12 Abgabe von Schallsignalen
    A.12 Abgabe von Schallsignalen
  • A.13 Anhalten in Schleusen (Drempel-Markierung)
    A.13 Anhalten in Schleusen (Drempel-Markierung)
  • A.14 Durchfahren von Brücken
    A.14 Durchfahren von Brücken
  • A.15 Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung
    A.15 Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung
  • A.18a Sperrung der gesamten Schifffahrts­straße oder einer Teilstrecke - Dauernde Sperrung
    A.18a Sperrung der gesamten Schifffahrts­straße oder einer Teilstrecke - Dauernde Sperrung

Warnzeichen und Hinweiszeichen

  • B.1a Fährstelle für freifahrende Fähren
    B.1a Fährstelle für freifahrende Fähren
  • B.1b Fährstelle für nicht freifahrende Fähren
    B.1b Fährstelle für nicht freifahrende Fähren
  • B.2a Durchfahren von festen Brücken; in beiden Richtungen befahrbar
    B.2a Durchfahren von festen Brücken; in beiden Richtungen befahrbar
  • B.2b Durchfahren von festen Brücken; in einer Richtung befahrbar
    B.2b Durchfahren von festen Brücken; in einer Richtung befahrbar
  • B.3 Fernsprechstelle
    B.3 Fernsprechstelle
  • B.4 Grenzen eines Weichengebietes am Nord-Ostsee-Kanal
    B.4 Grenzen eines Weichengebietes am Nord-Ostsee-Kanal
  • B.5 Wasserski
    B.5 Wasserski
  • B.7 Querströmung
  • B.8 Wassermotorräder
    B.8 Wassermotorräder

Körperzeichen

Gesperrte Wasserflächen

  • A.17a Fahrverbot für Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder (Badezone)
    A.17a Fahrverbot für Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder (Badezone)
  • A.17b Sperrgebiete
    A.17b Sperrgebiete

Wasserstraßen (Lateralsystem)

Hauptartikel: Lateralsystem
  • B.10 Kennzeichnung der Zufahrt zu Fahrwassern und der Mitte von Schifffahrtswegen
    B.10 Kennzeichnung der Zufahrt zu Fahrwassern und der Mitte von Schifffahrtswegen
  • B.11a Steuerbordseite des Fahrwassers
    B.11a Steuerbordseite des Fahrwassers
  • B.11b Backbordseite des Fahrwassers
    B.11b Backbordseite des Fahrwassers

Abzweigende oder einmündende Fahrwasser

  • B.13a Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers / Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers
    B.13a Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers / Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers
  • B.13b Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers / Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers
    B.13b Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers / Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers

Reeden

  • B.14a Allgemeine Reeden
    B.14a Allgemeine Reeden
  • B.14b Reeden für Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern
    B.14b Reeden für Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern
  • B.14c Reeden für unter Quarantäne stehende Fahrzeuge
    B.14c Reeden für unter Quarantäne stehende Fahrzeuge

Gefahrenstellen (Kardinalsystem)

Hauptartikel: Kardinalsystem
B.15 Gefahrenstellen
Die Spitzen der Toppzeichen der Tonne und der Körper der Tonne mit schwarz-gelbem Anstrich markiert geben an, wo sich die Tonne bezogen auf die Gefahrenstelle befindet.
  • B.15a Nord-Kardinal-Zeichen
    B.15a Nord-Kardinal-Zeichen
  • B.15b Ost-Kardinal-Zeichen
    B.15b Ost-Kardinal-Zeichen
  • B.15c Süd-Kardinal-Zeichen
    B.15c Süd-Kardinal-Zeichen
  • B.15d West-Kardinal-Zeichen
    B.15d West-Kardinal-Zeichen
Feuer-Kardinalzeichen
  • B.15 Gefahrenstellen Nord: Q Ost:   Q(3)10s Süd:   Q(6)+LFl.15s West: Q(9)15s
    B.15 Gefahrenstellen
    Nord: Q
    Ost:   Q(3)10s
    Süd:   Q(6)+LFl.15s
    West: Q(9)15s
  • B.15a Nord-Kardinal-Zeichen Q = ununterbrochene Blitze 1 Blitz pro Sekunde
    B.15a Nord-Kardinal-Zeichen
    Q
    = ununterbrochene Blitze
    1 Blitz pro Sekunde
  • B.15b Ost-Kardinal-Zeichen Q(3)10s = 3 Blitze + Pause in 10 Sekunden
    B.15b Ost-Kardinal-Zeichen
    Q(3)10s
    = 3 Blitze + Pause
    in 10 Sekunden
  • B.15c Süd-Kardinal-Zeichen Q(6)+LFl.15s = 6 Blitze + 1 Blink + Pause in 15 Sekunden
    B.15c Süd-Kardinal-Zeichen
    Q(6)+LFl.15s
    = 6 Blitze + 1 Blink + Pause
    in 15 Sekunden
  • B.15d West-Kardinal-Zeichen Q(9)15s = 9 Blitze + Pause in 15 Sekunden
    B.15d West-Kardinal-Zeichen
    Q(9)15s
    = 9 Blitze + Pause
    in 15 Sekunden
  • B.15e Einzelgefahrenstelle
    B.15e Einzelgefahrenstelle

Besondere Gefahrenstellen

  • B.16 Besondere Gebiete und Stellen
    B.16 Besondere Gebiete und Stellen

Festmachertonnen

  • B.17 Festmachetonne
    B.17 Festmachetonne

Lichtsignale

Schutzbedürftige Anlage, Sog und Wellenschlag vermeiden

  • Bei Nacht
    Bei Nacht
  • Am Tage
    Am Tage

Dauernde Sperrung der gesamten Schifffahrtsstraße oder Teilstrecke

  • Bei Nacht
    Bei Nacht
  • Am Tage
    Am Tage

Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung

  • Bei Nacht
    Bei Nacht
  • Am Tage
    Am Tage

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Anlage I - Schifffahrtszeichen. In: ELWIS. Abgerufen am 8. Januar 2021.