Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht

Der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht (LfB) ist in einigen deutschen Bundesländern der Verantwortliche für den Bau und Betrieb von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen. In den meisten Ländern wurden diese Aufgaben mit der Landeseisenbahnaufsicht (LEA) dem Eisenbahn-Bundesamt übertragen.[1] Dabei handelt es sich um die Betreuung von Anschlussbahnen, Parkeisenbahnen, Privatbahnen, Schmalspurbahnen, wenn durch Gesetz vorgesehen Feldbahnen, laut Einigungsvertrag von einigen Straßenbahnen sowie teilweise von Kleinbahnen. Ferner ist der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht für die stationären Anlagen bei Oberleitungsbussen zuständig, das heißt für die Fahrleitungsinfrastruktur und die dazugehörigen Unterwerke.

In den neuen Bundesländern folgte der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht der Staatlichen Bahnaufsicht, trägt nun aber die Bezeichnung „Landesbeauftragter für Bahnaufsicht“.

Weblinks

  • Wahrnehmung der Bahnaufsicht im Land Brandenburg, Bekanntmachung des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 12. Mai 1993
  • Verordnung über die Staatliche Bahnaufsicht, Bahnaufsichtsverordnung (BAVO) der DDR vom 22. Januar 1976

Einzelnachweise

  1. Eisenbahn-Bundesamt: Landeseisenbahnaufsicht. Abgerufen am 23. Januar 2021.